08.11.22

Jahreswechsel - Beginn einer neuen Eichfrist

Mit dem Jahreswechsel fängt - wie jedes Jahr - auch wieder ein neues Eichjahr an.
Alle konformitätserklärten (geeichten) Zähler aus dem aktuellen Jahr behalten zwar ihre Eichgültigkeit, verlieren aber ein Jahr von ihrer Eichfrist.

Wärme- und Kältezähler haben per Gesetz eine Eichgültigkeit von 5 Jahren. Nach Ablauf der Eichgültigkeit müssen die Zähler erneuert oder aufgearbeitet und nachgeeicht werden. Die Eichgültigkeit eines Zählers der z.B. in 2019 geeicht wurde endet nach 5 Jahren im Jahr 2024, unabhängig davon, wann der Zähler gekauft wurde.

Alle nach der Europäischen Messgeräterichtlinie MID zugelassenen Wärmezähler tragen das Konformitätszeichen "CE M" gefolgt von der Jahreszahl der Inverkehrbringung und der Kennnummer der Prüfstelle.

Konformitätserklärte und damit geeichte Zähler dürfen nur dann verkauft werden, wenn das auf dem Zähler angegebene Eichjahr kleiner oder gleich dem aktuellen Jahr ist. Vereinfacht gesagt, dürfen also im Jahr 2019 keine Zähler mit dem Aufdruck 'CE M20' verkauft werden. Dies ist erst ab dem 01.01.2020 zulässig.

Aus diesem Grund können bei uns Zähler mit Eichung für das Folgejahr im Dezember des aktuellen Jahres vorbestellt, aber erst im Januar ausgeliefert werden. Im gleichen Zeitraum und über den Jahreswechsel hinaus, können Zähler mit "alter Eichung", so lange der Vorrat reicht, zu stark reduzierten Sonderpreisen in unserem Online-Shop gekauft werden. Schauen Sie doch einfach mal in unserer Rubrik SALE vorbei. Hier finden Sie immer interessante und günstige Angebote aus den Bereichen Edelstahl-Warmwasserspeicher, Heizungsregler und Wärmezähler.