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Garantiebedingungen für Wärme-, Kälte- und Wasserzähler

Garantie

Für unsere Wärme-, Kälte- und Wasserzähler, die mit dem GARAN-Label der Europäischen Union gekennzeichnet sind, gewähren wir eine freiwillige Herstellergarantie von 5 Jahren ab dem Rechnungsdatum. Die Garantie umfasst Material- und Verarbeitungsfehler sowie die ordnungsgemäße Funktion des Produktes bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und unter den im Folgenden aufgeführten Bedingungen.

Garantiebedingungen

Voraussetzungen für die Gewährung der Garantie

  • Der Zähler wurde gemäß den zum Zeitpunkt der Installation geltenden einschlägigen Richtlinien, Vorschriften und Normen sowie entsprechend den Vorgaben des Herstellers installiert.
  • Die Vorgaben der Installations- und Betriebsanleitung wurden eingehalten.
  • Der Zähler wurde fachgerecht durch entsprechend qualifiziertes Personal installiert.
  • Der Zähler wurde ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet.
  • Die für den jeweiligen Zähler angegebenen zulässigen Betriebsbedingungen, insbesondere hinsichtlich Temperatur, Druck, Durchfluss und Umgebung, wurden eingehalten.
  • Das verwendete Medium entspricht den für den jeweiligen Zähler vorgesehenen Eigenschaften.
  • Der Zähler wurde keinen unzulässigen mechanischen, thermischen oder elektrischen Belastungen ausgesetzt. Plomben, Siegel, Kennzeichnungen und Gehäuse des Zählers wurden nicht beschädigt, entfernt oder verändert.

Leistung im Garantiefall

Liegt ein Garantiefall vor, entscheiden wir nach unserer Wahl, ob der beanstandete Zähler repariert oder durch einen technisch gleichwertigen Zähler ersetzt wird. Ist eine Reparatur oder ein Austausch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll, können wir alternativ eine angemessene Gutschrift gewähren. Durch eine Reparatur oder den Austausch des Zählers wird die Garantiezeit nicht verlängert und beginnt nicht erneut. Ausgetauschte Zähler bzw. Komponenten gehen in unser Eigentum über.

Reklamation und Prüfung

Im Falle einer Reklamation und Antrag auf Garantie, muss der reklamierte Zähler zur Überprüfung an die im Folgenden aufgeführte Adresse geliefert werden:

Brummerhoop GmbH
Qualitätssicherung
Kurt-Schumacher-Allee 2
28329 Bremen

Mit dem Zähler ist ein vollständiger und detaillierter Bericht über die Art und Beschaffenheit des Fehlers, die Rechnung und Fotos von der Einbausituation mitzuliefern.
Wir behalten uns vor, den beanstandeten Zähler auf seine Funktion hin zu überprüfen.
Diese Prüfung stellt keine Befundprüfung dar und ist in der Regel nicht zerstörungsfrei. Eine nachträgliche Weiterverwendung des überprüften Zählers ist daher in den meisten Fällen nicht möglich.
Ein Recht auf Ersatzlieferung bei abgelehnter Garantie ergibt sich hieraus nicht. Sofern die Lieferung eines Ersatzzählers durch Brummerhoop gewünscht ist, wird diese, nach erfolgter Berechnung und Bezahlung, an den Kunden geliefert.
Nach der Garantieanerkennung des reklamierten Zählers, erstattet Brummerhoop den für den Ersatzzähler in Rechnung gestellten Bertrag.

Messtechnische Eigenschaften und Messrichtigkeit

Unsere Wärme-, Kälte- und Wasserzähler erfüllen die jeweils geltenden gesetzlichen und messtechnischen Anforderungen für den vorgesehenen Verwendungszweck. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Messrichtigkeit richtet sich nach den für das jeweilige Messgerät geltenden eichrechtlichen bzw. konformitätsrechtlichen Bestimmungen.
Eine Abweichung des vom Zähler ermittelten Verbrauchs oder eine vermutete Fehlmessung stellt für sich allein keinen Garantiefall dar. Im Falle einer Beanstandung der Messrichtigkeit ist die messtechnische Richtigkeit des Zählers durch eine geeignete Prüfung (Befundprüfung) festzustellen. Wird dabei festgestellt, dass der Zähler innerhalb der für ihn geltenden zulässigen Fehlergrenzen arbeitet, liegt kein Garantiefall vor. In diesem Fall können die Kosten der Prüfung und des Rückversands berechnet werden.

Aus- und Einbaukosten

Die durch Brummerhoop gewährte Herstellergarantie umfasst ausschließlich die kostenlose Reparatur oder den kostenlosen Ersatz des von der Garantie erfassten Zählers bzw. der betroffenen Komponente.
Kosten für Ausbau, Einbau, Anfahrt, Inbetriebnahme, Entsorgung sowie sonstige Dienstleistungen oder Aufwendungen werden im Rahmen der Garantie nicht übernommen. Nebenabreden haben kein Gültigkeit, soweit sie nicht schriftlich festgehalten und vereinbart wurden.

Batterien

Die in den Zählern eingesetzten Batterien unterliegen einer natürlichen Alterung. Die angegebene Batterielebensdauer ist abhängig von den jeweiligen Betriebs- und Einsatzbedingungen und stellt keine Garantie für eine bestimmte Betriebsdauer dar. Die Garantie umfasst jedoch einen vorzeitigen Ausfall der Batterie, sofern dieser nachweislich auf einen Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen ist.

Funkkommunikation

Die Garantie umfasst die ordnungsgemäße Funktion der im Zähler integrierten Funkkomponenten, soweit diese Bestandteil des Lieferumfangs sind. Eine bestimmte Funkreichweite oder eine störungsfreie Funkübertragung kann nicht garantiert werden, soweit diese durch bauliche Gegebenheiten, Abschirmungen, Funkstörungen oder sonstige äußere Einflüsse beeinträchtigt wird.

Durch diese Garantie sind nicht abgedeckt:

  • Schäden durch nicht fachgerechte Montage oder Inbetriebnahme.
  • Schäden durch die Nichtbeachtung der Montage-, Betriebs- und Wartungsanleitung.
  • Schäden durch Verwendung außerhalb der für den jeweiligen Zähler zugelassenen Betriebsbedingungen.
  • Schäden durch Verschmutzung, Verkalkung, Ablagerungen, Schlamm oder Fremdkörper.
  • Schäden durch ungeeignete oder aggressive Medien bzw. eine nicht geeignete Wasserqualität.
  • Schäden durch Frost, Überhitzung, Überdruck, Unterdruck oder Wasserschläge.
  • Schäden durch Blitzschlag, Überspannung, Spannungsschwankungen oder sonstige unzulässige elektrische Einwirkungen.
  • Schäden durch äußere Gewalteinwirkung oder unsachgemäße Behandlung.
  • Schäden durch Veränderungen, Reparaturen oder sonstige Eingriffe durch nicht von uns autorisierte Personen.
  • Schäden bei beschädigten, entfernten oder veränderten Plomben, Siegeln oder Kennzeichnungen.
  • Normale Abnutzung und Verschleiß.
  • Schäden aufgrund höherer Gewalt.
  • Transportschäden, soweit diese nicht bei ordnungsgemäßer Anlieferung gegenüber dem Transportunternehmen angezeigt wurden.
  • Kosten für Ausbau, Einbau, Anfahrt, Inbetriebnahme und Entsorgung.
  • Sachschäden, Nutzungsverlust, Folgekosten gleich welcher Art.
  • Kosten für die Rücksendung des defekten Zählers oder Bauteils an Brummerhoop.

Diese Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung und gilt für alle Zähler, die mit dem GARAN-Label der Europäischen Union gekennzeichnet sind. Rechtliche Vorgaben bleiben von dieser Garantie unberührt.